Apotheke und Apothekenleiter

In einer Apotheke sind neben einem Apothekenleiter in der Regel Pharmazeutisch – technische Assistenten (PTAs) und Pharmazeutisch – kaufmännisch Angestellte (PKAs) beschäftigt. Teamwork besitzt höchste Priorität, um anhaltend sämtlichen arzneimittelrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und eine bestmögliche Beratung der Kunden sicherzustellen. Jede Berufsgruppe verfügt über eigene Aufgaben und Kernkompetenzen, die sich effizient ergänzen. 

Ein derartiger Betrieb muss laut gesetzlichen Bestimmungen zwingend von einem Apotheker geleitet werden, der dauerhaft dafür sorgt, dass sich der Betriebsablauf an den gesetzlichen Vorschriften orientiert. Apotheker haben ein mehrjähriges Studium der Pharmazie abgeschlossen und werden daher auch als Pharmazeuten tituliert. Wegen ihrer vielseitigen naturwissenschaftlichen Ausbildung und ihrer detaillierten Kenntnis von Wirkungen bzw. Nebenwirkungen von Arzneistoffen, personifizieren Apotheker ein hohes Maß an spezifischer Fachkompetenz. Unterstützt durch ihr Wissen, erfolgt eine therapiebasierte Abgabe von Medikamenten, die die Sicherheit der jeweiligen ärztlichen Therapie zusätzlich intensiviert. Ergänzend zu dem Leiter des Betriebes sind in zahlreichen Unternehmen zusätzliche Pharmazeuten tätig.   

Pharmazeutisch – technische Assistenten unterstützen den Apotheker bei der Herstellung, Prüfung sowie bei der Abgabe der verschiedenen Arzneimittel. Im Zuge einer zweieinhalbjährigen Ausbildung erlangen PTAs umfassendes Wissen, um diese Tätigkeit zuverlässig ausführen zu können. Grundsätzlich unterstehen PTAs der stetigen Aufsicht eines Apothekers. Angelieferte Substanzen werden von den Angestellten auf ihre Qualität und Identität geprüft. Die Vorschriften hierfür werden dem Arzneibuch entnommen. Die Kundenberatung zu rezeptfreien Medikamenten dürfen PTAs ebenfalls übernehmen. Dienstleistungsangebote wie etwa das Messen des Blutzuckerspiegels oder die Anpassung von Stützstrümpfen, fallen ebenso in das Leistungsspektrum der Angestellten. 

Die in den Betrieben beschäftigten Pharmazeutisch- kaufmännischen Assistenten sind primär für die Organisation der Warenwirtschaft zuständig. Deshalb sorgen PKAs für einen möglichst günstigen Einkauf der Waren und stellen sicher, dass ausreichend Produkte auf Lager sind. Die Lehre umfasst, abhängig vom individuellen Schulabschluss, ein Zeitfenster von 2 bis 3 Jahren. Lieferungen werden von den PKAs verbucht und einsortiert. Außerdem umfasst das Aufgabengebiet der Beschäftigten die Kontrolle von Rechnungen, Lieferscheinen und Krankenkassenabrechnungen. Zudem führen sie die Abfüllung und die Abpackung von Arzneimitteln aus. 

Pharmaziepraktikanten sind in vielen Betrieben gegenwärtig. Nachdem die Pharmaziestudenten den theoretischen Teil ihres Studiums erfolgreich absolviert haben, muss der praktische Teil abgeschlossen werden. Praxiserfahrungen müssen die angehenden Pharmazeuten über ein Jahr hinweg sammeln. In diesem Rahmen muss unbedingt einer halbjährigen Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke nachgekommen werden. Die Studenten dürfen sowohl Salben, Kapseln und Tropfen herstellen als auch Medikamente verkaufen bzw. Kunden beraten. Die Arbeit soll gezielt auf das spätere Berufsfeld vorbereiten. Sämtliche Aufgaben dürfen allerdings ausschließlich unter Aufsicht eines Apothekers, wie in der Diana Apotheke, umgesetzt werden.   

Beratungen bezüglich rezeptpflichtiger Produkte dürfen lediglich Pharmazeuten bzw. Pharmaziepraktikanten unter Aufsicht durchführen. Auf diese Weise ist eine bestmögliche therapiebegleitende Beratung garantiert. Gleichzeitig ist mit der persönlichen Beratung eine umfassende Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen der einzelnen Medikamente verbunden.

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